Sie sind hier: Startseite » Kosten

Kosten

Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages.

1) Der Streitwert

Bei der Ermittlung des Streitwerts für die Kosten der Scheidung ist zunächst auf die Nettoeinkünfte beider Ehegatten abzustellen.
Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit 3 multipliziert.
Die Gerichte verlangen diesbezüglich erfahrungsgemäß keine Belege und richten sich nach Ihren Angaben.

Vermögen der Eheleute kann den Streitwert der Scheidung erhöhen.
Allerdings fragen die Gerichte nur in den seltensten Fällen, ob Vermögen vorhanden ist.
Wie sich das zu berücksichtigende Vermögen auf den Streitwert der Scheidung auswirkt, ist nach wie vor umstritten.
Grundsätzlich gilt, dass von dem tatsächlich vorhandenen Vermögen 5% bei der Festsetzung des Streitwerts zu berücksichtigen sind. Manche Gerichte räumen den Ehegatten Freibeträge ein, die sich zwischen 15.000 EUR je Ehegatte und 7.500 EUR je Kind bewegen.
Unterhaltsbedürftige Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig, können den Streitwert und damit die Kosten vermindern. Die meisten Gerichte nehmen von dem Nettoeinkommen der Ehegatten einen Abschlag von 250 EUR je Kind vor.

Zu berücksichtigen weiter der Streitwert für den Versorgungsausgleich.
Der Streitwert hierfür beläuft sich auf 1.000 EUR, wenn nur Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei Beamten Pensionsanwartschaften auszugleichen sind.
Sind zusätzlich auch Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung oder aus einer privaten Rentenversicherung oder ähnlichem auszugleichen, erhöht sich dieser Streitwert auf 2.000 EUR.

2) Die Anwalts- und Gerichtskosten

Wenn der Streitwert ermittelt ist, errechnen sich daraus die Gerichtskosten und die Kosten für den Rechtsanwalt.
Mit der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht werden zwei Gerichtsgebühren fällig, damit das Gericht das Scheidungsverfahren überhaupt einleitet.
Bei jedem beteiligten Rechtsanwalt fallen für das gerichtliche Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an Die Höhe der Termins- und Verfahrensgebühr richtet sich nach der Höhe des vom Gericht festgesetzten Streitwerts.
Außerdem erhält der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Mehr Kosten entstehen bei einer Online-Scheidung nicht.

>>>Hier übersenden wir Ihnen kostenlos einen genauen Kostenvoranschlag.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren